Am besten den behandelnden Arzt (Hausarzt) benachrichtigen. Ist dieser abwesend, verständigen Sie den Notfallarzt unter der Nummer 144. Es muss unbedingt eine Todesbescheinigung von einem Arzt ausgestellt werden. Vorher kann nichts unternommen werden.
Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen die Polizei benachrichtigen. Der Unfallhergang muss abgeklärt werden. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt.
Das Personal Ihrer Institution wird Sie sicher über das gängige Procedere informieren. In jedem Fall steht es Ihnen aber frei zu wählen, mit welchem Bestattungsinstitut Sie zusammenarbeiten
möchten.
Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:
Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist auch dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates zu melden.
Den Pfarrer unterrichten, wenn eine kirchliche Abdankung gewünscht wird, ob der/die Verstorbene Kirchenmitglied war und Anrecht auf kirchliche Betreuung besteht.
Wertsachen, Bargeld, Schmuck, Banken/Postcheckamt usw.