Todesfall, wie gehe ich vor?

Wenn der Tod infolge Krankheit zu Hause eintritt

Am besten den behandelnden Arzt (Hausarzt) benachrichtigen. Ist dieser abwesend, verständigen Sie den Notfallarzt unter der Nummer 144. Es muss unbedingt eine Todesbescheinigung von einem Arzt ausgestellt werden. Vorher kann nichts unternommen werden.


Beim Tod infolge Unfall

Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen die Polizei benachrichtigen. Der Unfallhergang muss abgeklärt werden. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt.


Beim Tod in einem Spital oder Pflegeheim

Das Personal Ihrer Institution wird Sie sicher über das gängige Procedere informieren. In jedem Fall steht es Ihnen aber frei zu wählen, mit welchem Bestattungsinstitut Sie zusammenarbeiten möchten.

Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Todesbescheinigung vom Arzt oder Spital
  • Familienbüchlein (für Verheiratete)
  • Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
  • Pass (für Ausländer) und Eheschein (sofern vorhanden). 
    Allenfalls Schriftenempfangsschein, Personalausweis, Identitätskarte. Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist ausserdem auch dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates zu melden.

Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist auch dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates zu melden.


Dringliche Benachrichtigungen

  • Nächste Angehörige (Adressliste vorhanden?)
  • Arbeitgeber
  • Versicherungen, speziell Unfall- oder Lebensversicherungen
  • Militär, Zivilschutz

Weitere Benachrichtigungen

Den Pfarrer unterrichten, wenn eine kirchliche Abdankung gewünscht wird, ob der/die Verstorbene Kirchenmitglied war und Anrecht auf kirchliche Betreuung besteht. 


Sicherungsmassnahmen

Wertsachen, Bargeld, Schmuck, Banken/Postcheckamt usw.


Organisation

  • Auftrag an ein Bestattungsinstitut erteilen
  • Reservation eines Restaurants für das Leidmahl.
  • Nach der Bestattung:
    – Danksagungen versenden
    – Grabpflege organisieren (Eigenpflege oder Engagement eines Friedhofgärtners, evtl. Konto 
    – für Grabpflege eröffnen (Dauer: 15 – 20 Jahre).
    – Grabstein auswählen (einige Monate Lieferfrist).
    – Vielerorts wird spätestens auf das 1. Jahresgedächtnis der Grabstein gestellt.